Liefer- und Geschäftsbedingungen für Flugaufträge

Nachfolgende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für Flugaufträge, soweit nicht individuelle Vereinbarungen zwischen Luftbild Schweiz und dem Auftraggeber getroffen wurden.

Aktionspreise können jeweils nur bis Ende Juni des laufenden Jahres gewährt werden. Nur durch detaillierte und genaue Flugplanung ist es möglich mehrere Gemeinden in einem Flug aufzunehmen und dadurch den zeitlichen Aufwand, Flugtaxen und somit Gebühren, die zu Ihren Lasten fallen würden, zu minimieren.

Flugaufträge welche nach Ende Juni eingehen, werden nach Aufwand berechnet.

Von Gemeinden mit sehr grossen Grundflächen kann im Rahmen des Aktionspreises nur der Gemeindehauptort oder Kerngebiet aufgenommen werden.

Muss eine grossflächige Gemeinde sehr hoch geflogen werden, wird der Zusatzaufwand für Flugzeugausrüstung, Sauerstoff oder aufwändige Flugplanung, dem Besteller weiterverrechnet.

Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, können aber, da wetterabhängig, nicht garantiert werden.

Aufnahmeperspektiven können vom Flugfotografen kurzfristig geändert werden, wenn nicht voraussehbare Hindernisse die geplante Aufnahmerichtung verunmöglichen.

Der Besteller erhält die Originaldias (Unikate) ausgehändigt, er erwirbt mit dem bezahlten Flug alle Verwendungsrechte und ist für die Archivierung der Aufnahmen verantwortlich. Bei Luftbild Schweiz werden keine Sicherungskopien archiviert. 

Beanstandungen werden bis 2 Wochen nach Auslieferung des Bildmaterials entgegengenommen.

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