| 1. Geltungsbereich |
-
Nachfolgende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten, soweit mit dem Kunden nicht individuelle Abmachungen getroffen wurden. Wer eine Abweichung geltend macht, ist hierfür beweispflichtig. Als Bildmaterial gelten
Fotografien, Dias, Infografiken, Zeichnungen und alle anderen Formen von Bildern unabhängig vom Bildträger (Foto- und Normalpapier, Zelluloid, elektronische Datenträger etc.)
|
| 2. Allgemeines |
-
Die Zusendung von Bildmaterial zur Ansicht und Auswahl erfolgt auf Rechnung des Bestellers und enthält noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitiger Nutzung. Die Nutzung des Bildes bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch den Bildanbieter.
-
Alles Bildmaterial wird ausschliesslich gemäss den Lizenzbestimmungen der Luftbild Schweiz oder des SAB zur Verfügung gestellt und darf nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
-
Zugestelltes Bildmaterial gilt als vereinbarungsgemäss akzeptiert, sofern der Besteller die Lieferung nicht innerhalb drei Arbeitstagen beim Bildanbieter beanstandet.
-
Nach Ablauf der Ausleihfrist für Dias und anderes nicht digitales Bildmaterial werden Haltekosten von Fr. 1.- pro Bild und Tag verrechnet. Für Rückruf und Mahnung werden beim ersten Mal Fr. 10.- beim zweiten Mal Fr. 20.- und beim dritten Mal Fr. 40.- verrechnet.
-
Verlorene und nicht retournierte Auswahlsendungen werden mit Fr. 10.- pro Laserkopie plus Auswahl- und
Mahnkosten verrechnet.
|
| 3. Nutzung / Honorierung |
-
Jede Art der Reproduktion bedarf der Zustimmung des Bildanbieters. Dies gilt insbesondere für das
Scannen, die Bearbeitung, Archivierung und elektronische Speicherung und andere Arten der Aufbewahrung. Mit Ausnahme des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrecht, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum) beim Bildanbieter.
-
Jede Verwendung des Bildmaterials ist honorierungspflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien sowie für Layout und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungs-recht entspricht dem vollen Bildhonorar. Die Honorierungspflicht gilt auch, wenn aus dem Bildmaterial durch
grafische oder elektronische Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist. Dies gilt ebenfalls für die Reproduktion von autorisiert auf Datenbanken oder anderen numerischen Datenträgern gespeichertem Bildmaterial.
-
Honorarvereinbarungen gelten ohne anderweitige Abmachungen für die einmalige Publikation und den
vereinbarten Zweck. Jede weitere Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet oder Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf einer erneuten Zustimmung und der Freigabe durch den Bildanbieter.
-
Bildrecherchen im Auftrag des Bestellers werden mit Fr. 100.- pro Thema berechnet. Pro zusätzliches Thema gilt eine Pauschale von Fr. 50.- Grössere Recherchen oder besondere Aufträge werden nach Aufwand berechnet.
-
Rechnungsumschreibung auf nachträglichen Wunsch des Kunden wird mit Fr. 20.- berechnet.
-
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen dreissig Tage nach Zustellung zur Zahlung fällig.
-
Eine Weitergabe an Dritte oder Reproduktionen des Bildmaterials durch den Besteller ohne Zustimmung des
Bildanbieters sind nicht gestattet, auch nicht für Lizenzausgaben. Bei unberechtigter Reproduktion oder Weitergabe an einen Dritten ist zusätzlich zum Honorar ein Zuschlag von Fr. 1000.- geschuldet.
|
| 4. Haftung |
-
Der Bildanbieter haftet in keinem Fall für die Verletzung vom immateriellen oder materiellen Rechten Dritter durch die Publikation eines Bildes.
-
Einschränkungen der Nutzung, welche der Bildanbieter dem Besteller mitteilt, sind einzuhalten. Für deren
Verletzung haftet der Besteller.
-
Nach Annahme der Bildsendung haftet der Besteller für verspätete Rückgabe, Verlust oder Beschädigung des Bildmaterials, bis dieses wieder bei Luftbild Schweiz eintrifft (einschliesslich Beschädigung durch Dritte, Post,
Kuriere, Labore und Druckereien)
-
Bei Bestellung und Rechnungsstellung an einen Dritten haftet der Besteller für die Forderung des Bildmaterials solidarisch.
-
Bei Verlust oder Beschädigung des Bildmaterials gelten die nachfolgenden Mindestpauschalen, sofern durch den Bildanbieter kein grösserer Schaden nachgewiesen wird.
|
| 5. Quellennachweis Ohne andere Vereinbarung ist jede Publikation mit einem Urheber- und Agenturnachweis zu versehen. |
 |
| 6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Luftbild Schweiz. |
 |
| 7. Auch bei Lieferung ins Ausland gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. |
 |
| 8. Bearbeitungs- und Auswahlkosten |
-
Werden in jedem Fall erhoben
-
Grundkosten: Fr. 100.-
-
Pro weiteres Thema: Fr. 50.-
-
Mehraufwand für grössere Auswahlsendungen oder gesteigerten Zeitaufwand gemäss Absprache
-
Versandkosten werden zusätzlich verrechnet
|
| 9. Nutzungshonorare |
|
|
| 10. Layouthonorare |
|
|
| 11. Haltekosten bei Fristüberschreitung |
|
|
| 12. Schadenersatz bei Verlust und Beschädigung |
-
Exklusive Aufnahmen bedingen einen Zuschlag
-
Verlust / Totalbeschädigung (Wegfall der Nutzungsmöglichkeit)
-
Originaldia mindestens Fr. 2000.-
-
Duplikatdia, wieder beschaffbar mindestens Fr. 300.-
-
S/W- oder Farbhartkopie ohne Negativ mindestens Fr. 500.-
-
S/W- oder Farbhartkopie mit Negativ mindestens Fr. 100.-
-
Teilbeschädigung, die eine weitere Nutzung erlaubt: reduzierter Ansatz
-
Mit diesen Beträgen ist kein Bildhonorar abgegolten
-
Alle Preise exkl. Mehrwertsteuer
-
Verlängerung der Auswahlfrist ist nach Absprache möglich
|