Geschäftsbedingungen für Bildpaten

1. Geltungsbereich
Nachfolgende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bilddokumente der Luftbild Schweiz und der ihr anvertrauten Archive. Als Bildmaterial gelten Fotografien, Publikationen, Dias, Negative, Infografiken und alle anderen Formen von Bildern, unabhängig vom Bildträger (Foto- und Normalpapier, Zelluloid, elektronische Datenträger etc.)

2. Nutzung / Honorierung
Der Bildpate unterstützt Luftbild Schweiz bei der Erhaltung und Sicherung des Bildmaterials. Er wird Pate eines oder mehrerer Bilder die durch seinen Beitrag gesichert werden. Die Bilder bleiben im Besitz der Luftbild Schweiz. 

Jede Art der Reproduktion bedarf der Zustimmung der Luftbild Schweiz. Mit Ausnahme des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrecht, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum) beim Bildanbieter.

Eine Weitergabe an Dritte oder Reproduktionen des Bildmaterials durch den Bildpaten ohne Zustimmung des Bildanbieters sind nicht gestattet, auch nicht für Lizenzausgaben. Bei unberechtigter Reproduktion oder Weitergabe an einen Dritten wird ein Zusatzhonorar von Fr. 5000.- fällig.

3. Quellennachweis
Jede Publikation ist mit dem Urhebernachweis „Stiftung Luftbild“ zu versehen.

4. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Luftbild Schweiz.
Auch bei Lieferung ins Ausland gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

 

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